Maler und Fassade

Fassadensanierung Kosten in der Schweiz: Preis pro m2, Dämmpflicht, Förderung im Kanton Zürich und Offerte

Fassadensanierung Kosten Schweiz: Marktwerte pro m2 am Einfamilienhaus, Dämmpflicht und Förderung im Kanton Zürich, Steuern und der Weg zur Offerte.

Fassadensanierung Kosten Schweiz: Fassade eines Einfamilienhauses vom Gerüst aus, vorne alter Putz mit Rissen, dann Grundputz mit Armierungsgewebe, hinten der fertige Deckputz
Inhaltsverzeichnis

Besichtigung vor Ort kostenlos, danach die Offerte Position für Position.

Offerte anfragen

Stand:

Wer nach Fassadensanierung Kosten Schweiz sucht, findet Marktwerte von rund CHF 25 bis 50 pro m² für einen Anstrich bis zu CHF 200 bis 300 pro m² für eine gedämmte Fassade, und welcher Wert gilt, entscheidet die Sanierungstiefe. Dieser Ratgeber zeigt die Möglichkeiten, rechnet ein Einfamilienhaus durch und erklärt Putz, Dämmpflicht, Förderung und Steuern im Kanton Zürich. Den reinen Anstrich haben wir im Ratgeber Fassade streichen schon gerechnet. Hier geht es um die ganze Sanierung.

Fassadensanierung Möglichkeiten

Fassadensanierung Möglichkeiten gibt es in fünf Stufen, und jede Stufe löst ein anderes Problem. Welche passt, zeigt der Zustand von Putz und Untergrund, nicht der Kalender.

  1. Reinigen und streichen: Der Putz ist intakt, nur die Farbe ist verwittert. Es genügen Reinigung, Grundierung und zwei Anstriche.
  2. Putz reparieren und streichen: Risse, Hohlstellen und Abplatzungen werden ausgebessert, danach folgt der Anstrich.
  3. Neuer Deckputz: Der alte Oberputz ist am Ende. Der Gipser trägt einen neuen Deckputz auf, bei Bedarf mit Armierung.
  4. Verputzte Aussenwärmedämmung: Die Fassade bekommt eine Dämmschicht und einen neuen Putz. Das ist die teuerste Stufe und die einzige, die den Heizbedarf spürbar senkt.
  5. Neue Verkleidung: Holz, Faserzement oder Metall werden vor die Wand montiert, meist hinterlüftet.

Die Stufen bauen aufeinander auf. Wer einen Anstrich auf einen defekten Putz legt, bezahlt zweimal, weil die Farbe mit dem Putz abplatzt. Deshalb steht am Anfang immer eine Prüfung: Klopfen Sie den Putz ab, achten Sie auf Risse, auf Feuchte am Sockel und auf Algen. Bei einer Besichtigung ordnet eine Fachperson die Fassade einer Stufe zu. Bei alten Faserzementplatten gehört vor jeden Eingriff die Abklärung auf Asbest. Laut Suva ist in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, von Asbest auszugehen.

Fassadensanierung Kosten pro m2

Fassadensanierung Kosten pro m2 sind eine Marktspanne und kein fester Preis, weil derselbe Quadratmeter je nach Stufe, Höhe und Zugang ein anderes Gewicht hat. Wir nennen deshalb Werte aus Schweizer Quellen, jeweils mit Stand, und weisen sie ausdrücklich als Marktwerte aus, nicht als Preise von MachinWerk.

  • Anstrich: Die Marktübersicht von baunex nennt für einen Fassadenanstrich ohne Gerüst CHF 25 bis 50 pro m² (Seite abgerufen am 28. Oktober 2026, Richtwerte exkl. MWST, Zahlen von handman 2026 und houzy 2022).
  • Gerüst: Der Ratgeber von ofri vom 28. März 2024 beziffert den Gerüstbau auf etwa CHF 10 bis 25 pro Quadratmeter.
  • Reparaturen: Nach demselben Beitrag kosten kleine Schäden etwa CHF 40 bis 50 pro Quadratmeter, grössere Schäden CHF 50 bis 150.
  • Gedämmte Fassade: myky nennt in einem Beitrag vom 25. Februar 2026 für Kompaktfassaden mit Dämmung CHF 200 bis 300 pro Quadratmeter und für hinterlüftete Fassaden CHF 300 bis 400.

Für einen neuen Deckputz ohne Dämmung haben wir keine Schweizer Quelle mit einem Wert pro m² gefunden, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Was die Spanne verschiebt:

  • Fläche und Höhe: Je höher das Haus, desto aufwendiger der Zugang.
  • Zustand von Putz und Untergrund: Hohlstellen und Risse brauchen Vorarbeit.
  • Details: Fensterbänke, Laibungen und der Sockel sind eigene Positionen.
  • Zugang: Hanglage, Beete und enge Zufahrten treiben den Aufwand.
  • MWST: Auf alle Beträge kommen 8,1 % dazu, sofern die Quelle sie nicht schon enthält.

Die Quellen weisen nicht einheitlich aus, ob Gerüst und MWST enthalten sind. Vergleichen Sie Offerten deshalb nie mit einem Quadratmeterwert aus dem Internet, sondern mit den Positionen Ihres Hauses.

Rechenbeispiel: Kosten Fassadensanierung Einfamilienhaus

Kosten Fassadensanierung Einfamilienhaus lassen sich nur mit klaren Annahmen abschätzen. Das Beispiel ist eine Annahme zur Veranschaulichung und keine Offerte.

Annahmen: Freistehendes Einfamilienhaus, 9 x 11 m Grundriss, zwei Geschosse, 6 m Traufhöhe, Satteldach mit zwei Giebelfeldern von je 9 m Breite und 3 m Höhe. Fassadenfläche brutto gleich Umfang (40 m) mal 6 m, also 240 m², plus zwei Giebel mit je 13,5 m², zusammen 267 m². Abzug für zwölf Fenster, eine Haustür und eine Terrassentür von zusammen 24 m². Laibungen rund 70 Laufmeter, Fensterbänke rund 14 Laufmeter, Sockel 40 Laufmeter. Gerüst: 48 m Länge mal 7 m Höhe bis zur Traufe, dazu zwei Giebelaufsätze von 11 m mal 3 m.

PositionA: Reinigung, Putzreparatur und AnstrichB: neuer Deckputz und AnstrichC: verputzte Aussenwärmedämmung
Fassadenfläche netto243 m²243 m²243 m²
Laibungen, Fensterbänke, Sockel70 + 14 + 40 Laufmetergleichgleich
Gerüstfläche336 + 66 = 402 m²gleichgleich
Marktwert pro m²CHF 25 bis 50 (baunex, ohne Gerüst)keine Schweizer QuelleCHF 200 bis 300 (myky, Kompaktfassade)
Fassade ohne MWSTCHF 6'075 bis 12'150nicht ausgewiesenCHF 48'600 bis 72'900
Fassade mit 8,1 % MWSTCHF 6'567 bis 13'134nicht ausgewiesenCHF 52'537 bis 78'805
Gerüst (ofri, CHF 10 bis 25 pro m²) ohne MWSTCHF 4'020 bis 10'050gleichQuelle nennt nicht, ob enthalten
Gerüst mit 8,1 % MWSTCHF 4'346 bis 10'864gleichoffen

Die Fläche ergibt sich so: 267 m² brutto minus 24 m² Öffnungen sind 243 m². Der Marktwert mal die Fläche ergibt die Spanne, zum Beispiel 243 m² mal CHF 25 sind CHF 6'075. Bei A deckt der baunex-Wert nur den Anstrich, Reinigung und Reparaturen (ofri-Werte oben) kämen dazu; bei C nennt myky nicht, ob die MWST enthalten ist. Das ist ein Richtwert aus dem Markt und ausdrücklich kein MachinWerk-Preis. Die Spanne zwischen A und C ist gross, weil C eine Dämmschicht, Befestigung und einen neuen Putz umfasst.

Zwei Dinge sind aus der Tabelle abzulesen. Erstens steht das Gerüst bei A mit rund 40 Prozent der Summe aus Anstrich und Gerüst auf der Rechnung, deshalb lohnt es sich, Putz und Anstrich unter einem Gerüst zu erledigen. Zweitens bleibt B eine Offerten-Frage: Welcher Aufwand im Putz steckt, zeigt erst die Prüfung. Den Betrag für Ihr Haus nennt die Offerte nach der Besichtigung.

Kosten Fassadensanierung Mehrfamilienhaus

Kosten Fassadensanierung Mehrfamilienhaus folgen derselben Logik wie beim Einfamilienhaus, nur mit grösseren Flächen und mehr Beteiligten. Die Fläche wächst, das Gerüst wird länger und höher und ist eine der grössten Positionen. Dafür verteilt sich der Aufwand für Aufbau und Anfahrt auf mehr Quadratmeter.

Bei einem Mehrfamilienhaus kommen weitere Punkte dazu:

  • Eigentümergemeinschaft: Bei Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft über Umfang, Farbe und Zeitpunkt, bevor jemand beauftragt.
  • Bewohnerinnen und Bewohner: Balkone, Fenster und Storen sind während der Arbeit eingeschränkt. Das braucht eine frühe Information.
  • Mietzins: Bei Mietwohnungen darf die Vermieterschaft nur den wertvermehrenden Teil auf die Miete überwälzen. Nach Art. 269a des Obligationenrechts sind Mietzinse in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen der Vermieterschaft begründet sind. Was als Mehrleistung gilt, regelt Art. 14 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen: wertvermehrende Investitionen und energetische Verbesserungen der Gebäudehülle, nur soweit sie die Kosten zur Erhaltung des ursprünglichen Zustandes übersteigen.

Die Offerte weist die Positionen einzeln aus, damit die Eigentümerschaft sie in der Versammlung nachvollziehen kann.

Fassadensanierung Putz

Fassadensanierung Putz ist die Stufe, bei der der Gipser den Ton angibt, weil Risse, Hohlstellen und gelöste Flächen nicht überstrichen werden können. Wer die Fassadensanierung Kosten Schweiz im Griff haben will, prüft den Putz zuerst. Er entscheidet, ob ein Anstrich genügt oder ob ein neuer Deckputz nötig ist.

So läuft die Putzsanierung ab:

  1. Untergrund prüfen: Abklopfen, Risse markieren, Feuchte am Sockel beurteilen.
  2. Lose Teile entfernen: Hohl klingender Putz wird abgeschlagen.
  3. Ausbessern: Fehlstellen werden aufgefüllt, Risse geschlossen.
  4. Armieren: Bei grösseren Rissfeldern kommt ein Armierungsgewebe in den Grundputz.
  5. Deckputz auftragen: Er schützt gegen Wetter und gibt die Oberfläche vor.
  6. Anstrich: Erst wenn der Putz nach Datenblatt ausreichend getrocknet ist, folgt die Farbe.

Risse im Mauerwerk selbst, am Sockel oder an tragenden Teilen sind keine reine Putzfrage. Hier gehört ein Blick des Baumeisters dazu, bevor verputzt wird. Die Trockenzeiten und Schichtdicken nennt das Datenblatt des Putzsystems, wir geben hier bewusst keine Zahlen vor. Die Putzarbeiten übernimmt das Gipserteam, den Anstrich der Maler, und das Gerüst steht dabei nur einmal.

Fassadensanierung mit Holz

Fassadensanierung mit Holz kann zweierlei heissen: eine bestehende Holzfassade auffrischen oder eine neue Holzverkleidung montieren. Beides ist Sache unterschiedlicher Gewerke.

Eine bestehende Holzfassade zu reinigen, zu schleifen und neu zu streichen oder zu lasieren ist Malerarbeit. Dazu gehören das Entfernen von grauem Belag und losen Anstrichen, das Schleifen, Ausbessern und der neue Schutzanstrich. Wie oft das fällig wird, hängt von Wetterseite, Dachüberstand und Anstrichsystem ab. Wer zu lange wartet, bezahlt mehr, weil dann Holz erneuert werden muss.

Eine neue Holzverkleidung dagegen ist Sache von Zimmermann oder Fassadenbauer, meist hinterlüftet auf einer Unterkonstruktion. Diese Arbeit führen wir nicht aus, wir erklären sie hier nur, damit Sie die Offerten einordnen können. Die Marktwerte für hinterlüftete Fassaden weist die Quelle oben aus (CHF 300 bis 400 pro m² nach myky, Stand Februar 2026). Wer die Fassadensanierung mit Holz plant, klärt zusätzlich, ob Brandschutz und Ortsbild Vorgaben machen. Das sagt die Gemeinde.

Fassadensanierung ohne Dämmung

Fassadensanierung ohne Dämmung ist die häufigste Wahl, wenn Putz und Farbe erneuert werden sollen und die Wand sonst in Ordnung ist. Sie umfasst die Stufen eins bis drei: reinigen, Putz reparieren, neu streichen oder neu verputzen. Die Kosten sind deutlich tiefer als bei einer gedämmten Fassade, wie das Rechenbeispiel zeigt.

Der Haken liegt in der Frage, ob das auch erlaubt ist. Die Fassadensanierung ohne Dämmung ist nicht überall ohne Weiteres möglich, denn im Kanton Zürich können beim Erneuern von Bauteilen der Gebäudehülle Mindestanforderungen an den Wärmeschutz greifen. Ob das bei einem Anstrich, einer Putzreparatur oder einem ganz neuen Deckputz der Fall ist, klären Sie vor der Ausschreibung bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Dazu kommen zwei Überlegungen:

  • Förderung: Das kantonale Programm nennt Beiträge für Wärmedämmung, nicht für einen Anstrich oder eine Putzreparatur allein.
  • Später dämmen: Wer den Putz jetzt erneuert und in zehn Jahren dämmt, bezahlt Gerüst und Putz zweimal.

Für ein Haus, das in einigen Jahren ohnehin gedämmt wird, lohnt sich deshalb eine gemeinsame Planung. Wenn aussen nicht gedämmt werden darf, ist die Innendämmung die Alternative.

Energetische Fassadensanierung

Energetische Fassadensanierung heisst, die Hülle zu verbessern, damit das Haus weniger Wärme verliert, und sie lohnt sich vor allem dann, wenn die Fassade ohnehin saniert werden muss. Wärmedämmung, neuer Putz und Gerüst fallen dann zusammen an, und die Dämmung kostet nur den Mehraufwand.

Zur energetischen Fassadensanierung gehören diese Schritte:

  1. Zustand erfassen: Putz, Untergrund, Feuchte und bestehende Dämmung.
  2. Konzept festlegen: Dämmsystem, Dicke, Anschlüsse an Fenster und Dach.
  3. Bewilligung und Förderung klären: Beides vor dem Baubeginn.
  4. Dämmen und verputzen: Kompaktfassade oder hinterlüftete Konstruktion.
  5. Anstrich und Details: Fensterbänke, Laibungen, Sockel.

Die Gebäudehülle kommt vor der Heizung: Im Ratgeber Haus renovieren steht die empfohlene Reihenfolge. Die verputzte Aussenwärmedämmung ist ein Spezialgewerk. Planen Sie sie mit einem Fachbetrieb für Fassadendämmung. Wir übernehmen davor und danach Rückbau, Gipser- und Malerarbeiten.

Dämmpflicht bei Fassadensanierung

Dämmpflicht bei Fassadensanierung ist keine einzelne Regel, sondern ein Zusammenspiel von Energiegesetz, Wärmedämmvorschriften und Bauverordnung des Kantons. Der Kanton Zürich verweist auf seiner Seite zu den Bauvorschriften Gebäude und Energie auf die Wärmedämmvorschriften 2022, das Energiegesetz und die Besondere Bauverordnung I. Die aktuellen Fassungen stehen in der Zürcher Gesetzessammlung auf zhlex.zh.ch.

Was daraus für Sie folgt, hängt vom Eingriff ab:

  • Nur streichen: Ob ein Anstrich allein den Wärmeschutz berührt, klärt die Gemeinde.
  • Neuer Putz oder neue Verkleidung: Hier kann der Wärmeschutz Mindestanforderungen erfüllen müssen.
  • Baubewilligung: Die energierechtlichen Anforderungen eines Bauvorhabens werden laut Kanton in der Baubewilligung geregelt, zuständig sind die Gemeinden.

Konkrete Werte nennen wir nicht, weil sie sich ändern und vom Einzelfall abhängen. Fragen Sie vor der Ausschreibung bei Ihrer Gemeinde oder bei einer Energiefachperson nach, was für Ihr Haus gilt. Die Dämmpflicht bei Fassadensanierung kann den Umfang der Arbeit deutlich verändern. Ob ein Baugesuch nötig ist, regelt im Kanton Zürich das Planungs- und Baugesetz. Beim reinen Anstrich ohne neue Farben und Materialien schildert der Ratgeber Fassade streichen, wie die Bewilligung aussieht.

Fassadensanierung Förderung

Fassadensanierung Förderung gibt es im Kanton Zürich für die Wärmedämmung, nicht für das Streichen. Das Förderprogramm Energie des Kantons unterstützt laut seiner Seite Wärmedämmungen von Dach, Wand und Boden, dazu gibt es einen Bonus für Gebäudehülleneffizienz. Gesuche müssen über das Online-Portal eingereicht werden, und zwar vor Baubeginn.

Die Beiträge und Bedingungen stehen im jeweils gültigen Förderprogramm des Kantons, auf das die Seite verweist. Wir nennen keine Frankenbeträge, weil sie sich von Jahr zu Jahr ändern. Zusätzlich fördert Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen die Wärmedämmung. Dessen Hinweis lautet: Beantragen Sie die Fördergelder, sobald das Konzept steht, auf jeden Fall vor Baubeginn. Einzelne Städte und Gemeinden betreiben laut Kanton zusätzliche Förderprogramme.

Für den Ablauf heisst das: erst das Konzept, dann das Gesuch, dann der Auftrag. Wer den Auftrag unterschreibt oder das Gerüst stellen lässt, bevor das Gesuch eingereicht ist, riskiert den Beitrag. Bei der Fassadensanierung Förderung hilft ein Energieberater oder eine Planerin beim Gesuch. Mehr zur Förderung beim ganzen Haus steht im Ratgeber Haus renovieren.

Fassadensanierung steuerlich absetzbar

Fassadensanierung steuerlich absetzbar ist nur ein Teil der Kosten, und welcher, hängt von der Art der Arbeit ab. Das Zürcher Steuerbuch unterscheidet im Merkblatt vom 26. März 2021 so:

  • Abziehbar: Unterhalt, der den bisherigen Wert erhält, etwa Putzreparatur und Neuanstrich. Auch Investitionen für Energiesparen und Umweltschutz sind abziehbar, soweit keine Förderbeiträge sie decken.
  • Nicht abziehbar: wertvermehrende Aufwendungen, die das Haus dauernd verbessern. Sie zählen später bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten.

Statt der tatsächlichen Kosten lässt sich im Kanton Zürich eine Pauschale abziehen. Dann sind die einzelnen Rechnungen nicht abziehbar. Welche Variante günstiger ist, rechnet das Steueramt oder eine Treuhandstelle mit Ihnen durch.

Wichtig für die Planung: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Laut HEV Schweiz hat der Bundesrat am 1. April 2026 mitgeteilt, dass der Wechsel auf den 1. Januar 2029 erfolgt. Laut der Energieförderung des Kantons Zürich entfällt der Abzug für Energiesparinvestitionen auf Bundesebene ab 2029, ob er bei den kantonalen Steuern bleibt, ist Gegenstand politischer Diskussionen. Bewahren Sie alle Rechnungen auf und lassen Sie den Zeitpunkt prüfen. In Steuerfragen beraten wir nicht. Die Übersicht für das ganze Haus steht bei Haus renovieren, weitere Themen unter Kosten, Steuern und Recht.

Ausschreibung Fassadensanierung

Ausschreibung Fassadensanierung heisst, mehrere Firmen auf derselben Grundlage offerieren zu lassen, damit sich die Angebote vergleichen lassen. Bei einem Einfamilienhaus reicht oft eine einfache Anfrage an zwei bis drei Betriebe, bei einem Mehrfamilienhaus ist ein Leistungsverzeichnis sinnvoll, das eine Planerin oder ein Planer erstellt.

Eine brauchbare Ausschreibung enthält:

  • Beschreibung des Ist-Zustands: Fotos, Fassadenfläche, Putzart, bekannte Schäden.
  • Gewünschte Stufe: Anstrich, Putzreparatur, neuer Deckputz oder Dämmung.
  • Einzelne Positionen: Gerüst, Vorarbeiten, Putz, Anstrich, Fensterbänke, Laibungen, Sockel.
  • Zeitplan: gewünschter Beginn, Rücksicht auf die Witterung.
  • Vertragsgrundlage: Viele Bauverträge verweisen auf die SIA-Norm 118 für Bauarbeiten, das sollte in der Offerte stehen.

Eine Firma für Fassadensanierung wird nach Positionen verglichen, nicht nach dem tiefsten Betrag. Prüfen Sie, ob das Gerüst enthalten ist, ob Vorarbeiten fehlen und ob dieselbe Stufe offeriert wurde. Wer die Fassadensanierung Kosten Schweiz einordnen will, lässt deshalb alle Betriebe dasselbe Haus besichtigen.

Fassadensanierung Dauer

Fassadensanierung Dauer und Fassadensanierung Kosten Schweiz hängen am selben Umfang, deshalb lässt sich die Dauer nicht pauschal nennen, weil sie von Stufe, Fläche, Witterung und Trocknungszeiten abhängt. Ein Anstrich geht deutlich rascher als eine gedämmte Fassade, bei der Dämmung, Armierung und Putz nacheinander abbinden müssen.

Die Dauer bestimmen diese Punkte:

  • Gerüst: Aufbau und Abbau gehören zur Standzeit, dazu das Warten auf Wetter.
  • Vorarbeiten: Reinigung, Rissarbeiten und Putzausbesserung kommen vor dem Anstrich.
  • Trockenzeiten: Jeder Arbeitsgang hat eine Wartezeit nach Datenblatt.
  • Witterung: Regen, Frost und starke Sonne unterbrechen die Arbeit.

Fassadenarbeiten laufen deshalb von Frühling bis Herbst. Wer im Winter eine Offerte einholt, sichert sich einen Termin im Frühjahr, bevor die Kalender voll sind.

Fassadensanierung im Raum Zürich aus einer Hand: Gipser und Maler mit einer Offerte

Fassadensanierung im Raum Zürich aus einer Hand heisst bei MachinWerk: Der Gipser bessert Risse und Putz aus oder trägt den neuen Deckputz auf, der Maler reinigt, grundiert und streicht, und das Gerüst wird auf beide Gewerke abgestimmt. Wer eine Firma für Fassadensanierung sucht, bekommt so einen Ansprechpartner statt zwei Betriebe, die sich gegenseitig auf das Gerüst warten lassen. Für die Fassadensanierung Zürich und das Glattal sind wir zuerst da, dazu in Winterthur, Zug und Luzern. Ansprechpartner für Besichtigung und Offerte ist Wilbert Machin.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine Offerte mit einzeln aufgeführten Positionen. Bei Rissen im Mauerwerk zieht Baumeister bei, bei Rückbau und Entsorgung Abbruch und Rückbau, und geht es um mehr als die Fassade, hilft die Renovation aus einer Hand. Die Fassadensanierung Zürich läuft von Frühling bis Herbst, eine Anfrage im Winter sichert den Termin.

Offerte anfragen

Fassadensanierung: häufige Fragen

Was kostet eine komplette Fassadensanierung?

Was eine komplette Fassadensanierung kostet, zeigen die Fassadensanierung Kosten Schweiz nach Sanierungstiefe. Als Marktwerte nennen Schweizer Quellen CHF 25 bis 50 pro m² für den Anstrich und CHF 200 bis 300 pro m² für die gedämmte Kompaktfassade. Das Gerüst kommt je nach Quelle dazu, und auf alles folgen 8,1 % MWST. Das sind Marktwerte und keine MachinWerk-Preise. Das Rechenbeispiel oben zeigt, wie sich die Fläche zusammensetzt. Den Betrag für Ihr Haus nennt die Offerte nach der kostenlosen Besichtigung.

Wann ist die beste Zeit für die Fassadensanierung?

Die beste Zeit für die Fassadensanierung ist die Zeit von Frühling bis Herbst, weil Putz und Farbe trockene Witterung und milde Temperaturen brauchen. Die Mindesttemperatur steht im Datenblatt des jeweiligen Produkts. Im Winter sind Frost und Feuchte ein Risiko. Wer im Winter eine Offerte einholt, kann den Termin im Frühjahr früh reservieren, bevor die Kalender der Betriebe voll sind.

Ist eine Fassadensanierung bewilligungspflichtig?

Ob eine Fassadensanierung bewilligungspflichtig ist, hängt vom Eingriff und von der Gemeinde ab. Ein Neuanstrich ohne neue Farben oder Materialien braucht in der Stadt Zürich laut deren Antworten zum Baubewilligungsverfahren keine Baubewilligung. Eine Aussendämmung braucht dort laut derselben Seite eine Baubewilligung. Fassadensanierungen mit neuen Farben oder Materialien brauchen ausserhalb der Kernzone keine, müssen aber die Vorschriften einhalten. In der Kernzone ist ein Baugesuch nötig, bei Denkmalschutz ist die Denkmalpflege einzubeziehen. Andere Gemeinden regeln das unter Umständen anders. Fragen Sie vor dem Auftrag bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde nach.

Wie lange hält eine Fassadensanierung?

Wie lange eine Fassadensanierung hält, hängt vom System ab. Laut der paritätischen Lebensdauertabelle, die Houzy wiedergibt, hält ein Fassadenputz 10 bis 25 Jahre. Wetterseite, Pflege und Untergrund verschieben diese Spanne. Ein Anstrich wird früher fällig als der Putz, und Kreiden, Risse und Algen zeigen, wann. Eine Beurteilung alle paar Jahre vom Boden aus kostet nichts.

Wie lange dauert eine Fassadensanierung?

Wie lange eine Fassadensanierung dauert, hängt von Stufe, Fläche und Wetter ab. Ein Anstrich ist rascher erledigt als eine gedämmte Fassade, bei der mehrere Schichten nacheinander trocknen müssen. Gerüstaufbau, Vorarbeiten und Trockenzeiten nach Datenblatt gehören zur Dauer. Eine feste Zahl in Tagen können wir ohne Besichtigung nicht nennen.

Wilbert Machin, Inhaber MachinWerk, Wallisellen

Ihr Projekt? Wilbert Machin schaut es sich an.

Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine Offerte mit einzeln aufgeführten Positionen und einem Terminplan.